Schon eine Pressemitteilung kann die Finanzbehörde auf den Plan rufen. Teilweise läuft man als Kaufmann Gefahr, in ein Ermittlungsverfahren zu geraten, wenn eine anonyme Anzeige erfolgt. Ehemalige Angestellte oder missgünstige Konkurrenten neigen dazu, auf diese Weise Rache zu nehmen. Nicht zuletzt sind es die sogenannten Steuer-CDs, die bei vielen Kaufmännern oder Firmen Ängste hervorrufen. In all diesen Fällen ist ein fachkundiger Anwalt unerlässlich, um den Schaden abzuwenden oder in Grenzen zu halten. Weniger bekannt dürfte sein, dass Finanzbeamte ein Ermittlungsverfahren einleiten können, wenn aus reiner Unwissenheit oder Desinteresse steuerliche Probleme nicht hinterfragt werden. Bei einer Selbstanzeige wird ebenfalls zuerst mit einem Verfahren reagiert, auch wenn das später vielleicht wieder eingestellt wird.
Stellen Finanzbeamte im Rahmen einer Außenprüfung Hinweise auf eine Straftat fest, muss diese abgebrochen werden. Erst wenn dem mutmaßliche Täter die Information über die Einleitung eines Strafverfahrens mitgeteilt wurde, kann weiter geprüft werden. Doch woraus können Finanzbeamte schließen, dass eine Steuerhinterziehung begangen wurde?
Wann liegt eine Steuerhinterziehung vor
Ein Beispiel für einen Hinweis auf eine etwaige Steuerhinterziehung können Unregelmäßigkeiten in der Buchhaltung sein, etwa, wenn Einnahmen nicht angegeben wurden. Nicht erwähnte Bankkonten lassen die Finanzbehörden ebenfalls hellhörig werden. Fehlende Belege und gravierende Fehler in der Buchhaltung sind weitere Gründe für die Ämter, genauer hinzusehen. Wurde die Einleitung des Strafverfahrens bekannt gegeben, wird die Außenprüfung wieder aufgenommen, es sei denn, die Steuerfahndung übernimmt den Fall. Zwingen kann man den Steuerpflichtigen allerdings nicht, mitzuwirken. Die steuerrechtlichen Vorschriften sind selbst für kundige Geschäftsmänner- und Frauen nicht leicht zu durchschauen. Neben dem Steuerrecht ist auch das Strafrecht relevant. Ein erfahrener bzw. auf beiden Gebieten spezialisierter Anwalt ist unbedingt erforderlich. Denn auch eine Selbstanzeige ist nicht immer hilfreich. Ein fachkundiger Rechtsanwalt kann in Zweifelsfällen für Aufklärung sorgen und mit Rat und Tat zur Seite stehen.